Inkasso Landau in der Pfalz

ADU Inkasso kümmert sich um Ihre Außenstände seit über 16 Jahren für Landau in der Pfalz

Der Einzug von Forderungen für Landau in der Pfalz ist eine vielschichtige Angelegenheit, die viel Erfahrung und Know-How voraussetzt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Inkassobranche und unseren spezialisierten Mitarbeitern bieten wir Ihnen überdurchschnittlich hohe Erfolgsquoten. Wichtiger Bestandteil unserer Vorgehensweise ist die individuelle Bearbeitung Ihrer Forderung. Sie werden über jeden Schritt informiert und entscheiden das weitere Vorgehen. Natürlich sind wir immer an einer außergerichtlichen Klärung interessiert, auch um dem Schuldner weitere Kosten zu ersparen. Die Nutzung modernster Technik ermöglicht uns eine prompte und unbürokratische Bearbeitung Ihrer Forderungen.

Landau in der Pfalz (im Südpfälzer Dialekt Landaach) ist eine kreisfreie Stadt mit 46.677 Einwohnern (31. Dezember 2018) im südlichen Rheinland-Pfalz und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar.
Sie ist Verwaltungssitz des Landkreises Südliche Weinstraße, welchem sie selbst aber nicht angehört. Flächenmäßig ist Landau die drittgrößte Stadt der Pfalz nach Kaiserslautern und Neustadt an der Weinstraße. Nach der Einwohnerzahl stehen neben Kaiserslautern und Neustadt auch die drei vorderpfälzischen Städte Speyer, Frankenthal und Ludwigshafen ebenfalls vor Landau. Die Stadt ist ein Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums. Die nächsten Großstädte sind Karlsruhe, Ludwigshafen am Rhein und Mannheim.

Bonitätsprüfungen für Landau in der Pfalz

ADU Inkasso kann das Zahlungsausfallrisiko Ihres Unternehmens minimieren, indem wir private Adressermittlungen und Wirtschaftsauskünfte bei unserem Kooperationspartnern für Landau in der Pfalz einholen. Die dort angefragten Auskünfte sind aktuell, sodass von einer schnelleren Realisierung der offenstehenden Forderung ausgegangen werden kann. Durch die Zusammenarbeit mit unserem Inkassounternehmen profitieren Sie von erstklassigen Leistungen und Konditionen bei der Ermittlung. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten.

Vorgerichtliches Inkasso für Landau in der Pfalz

Insbesondere bei Kleinforderungen empfehlen wir aufgrund der Wirtschaftlichkeit ein außergerichtliches Inkassoverfahren. Hier bietet ADU Inkasso für Landau in der Pfalz Ihnen ein kreatives kaufmännisches Forderungsmanagement mit durchgreifenden Lösungen an. Diese schöpfen alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen aus und werden durch unser Expertenteam schnell konzeptioniert und umgesetzt. Nach der Aufnahme der Forderung und der Prüfung auf Fälligkeit und Verzug können verschiedene Maßnahmen für Sie durch uns ergriffen werden. Diese reichen von einer oder mehreren schriftlichen Zahlungsaufforderungen über die Bonitätsprüfung bis hin zur Ermittlung von Telefonnummern, Arbeitgebern oder Anschriften unter Einsatz unseres großen Dienstleister- und Detekteien-Netzwerkes. Sind diese Daten vorhanden, können wir für Sie mit den zahlungspflichtigen Personen telefonischen Kontakt aufnehmen, Ratenzahlungspläne vereinbaren sowie den pünktlichen Zahlungseingang überwachen. Zu unseren Leistungen gehört selbstverständlich auch die Verjährungskontrolle.

Telefoninkasso für Landau in der Pfalz

Für die Durchführung der In- und Outbound Inkassotelefonie betreibt ADU Inkasso für Landau in der Pfalz ein eigenes Service Center. Damit unterstützen wir nicht nur die eigene Inkassosachbearbeitung, sondern auch die Mahnprozesse unserer Auftraggeber. So führen wir auf Wunsch das Telefoninkasso im Namen des Auftraggebers bei Kunden durch, die überfällige Rechnungen trotz Mahnung nicht beglichen haben. Ziel ist es, Sperrungen und/oder weitere rechtliche Folgen zu vermeiden. Zur Erreichung der Schuldner verwenden wir modernste und intelligente Dialertechnik, die die Aufdringlichkeit der Kunden trotz mehrfacher Anwahlversuche zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen auf ein vertretbares Minimum reduziert. Im Falle des erfolgreichen Kontaktes, prüfen wir zunächst die Identität des Kunden anhand des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums. Bei Abweichungen von den übergebenen Daten, bei Weigerung des Kunden, die Identifikation durchzuführen oder bei Anrufbeantwortern bzw. Mailboxen, führen wir aus Datenschutzgründen kein Gespräch, sondern hinterlassen eine neutrale Rückrufbitte. Im Falle der erfolgreichen Identifikation erfolgt ein qualifiziertes Telefoninkassogespräch mit dem Kunden unter Beachtung der vom Auftraggeber vorgegebenen Bearbeitungsrichtlinien. Dabei können unter anderem:

– weitere Kontaktdaten abgefragt werden (z.B. Handynummer, Email-Adresse)

– Zahlungsvereinbarungen erfasst werden

– Belege angefordert werden

– Widersprüche oder sonstige Nichtzahlungsgründe aufgenommen werden

– Kontaktmöglichkeiten des Auftraggebers genannt werden

– Die Ergebnisse des Telefoninkassoauftrages werden als sogenannte Ergebniscodes täglich in elektronischer Form an den Auftraggeber übertragen.

Gerichtliches Inkasso für Landau in der Pfalz

Zeigen sich nach der Bonitätsüberprüfung keine relevanten „Negativmerkmale“, und erfolgt bis dahin keine Zahlung des Schuldners, wird von ADU Inkasso für Landau in der Pfalz ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, damit die Forderung nicht verjähren kann. Mit der Beantragung eines Mahnbescheides soll bei unstreitigen Forderungen versucht werden, schnell zu einem vollstreckbaren Schuldtitel zu gelangen. In vielen Fällen zahlt der Schuldner bereits nach Zustellung des Mahnbescheides.

Nachgerichtliches Inkasso für Landau in der Pfalz:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Langzeitüberwachung für Landau in der Pfalz

Mit Ausdauer zum Erfolg: Mit anerkannten und professionellen Informationsdienstleistern betreut ADU Inkasso den Forderungsverlauf auch über einen längeren Zeitraum für Landau in der Pfalz weiter. Bei persönlichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen des Schuldners können wir dann die jeweilige Forderung umgehend aktivieren und effektive Maßnahmen einleiten, um auch in diesen schwierigen Fällen einen Zahlungseingang zu realisieren. Ist es nicht möglich, Ihren Schuldner zu einer Zahlung zu motivieren und sollten auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht zur Zahlung führen, übernehmen wir für Sie die Langzeitüberwachung. Erhalten wir Kenntnis darüber, dass die Erfolgsaussichten zur Realisierung einer Forderung im frühen Stadium der Bearbeitung gering sind (Negativmerkmal liegt vor), übergeben wir diese Forderung direkt in die Langzeitüberwachung. So vermeiden wir unnötige Kosten. Wir behalten die gesetzlichen Verjährungsfristen stets im Auge und prüfen vor deren Ablauf erneut die Solvenz des Schuldners. Hat sich die Situation des Konsumenten verbessert, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Zwangsvollstreckung für Landau in der Pfalz

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

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