Erfolgreiches Inkasso für Stadthagen
Seriöses und erfolgreiches Inkasso von ADU Inkasso für Stadthagen zeichnet sich durch zweierlei aus: Wertschöpfung und Transparenz. Wir sorgen dafür, dass Sie liquide bleiben.
Stadthagen ist die Kreisstadt des Landkreises Schaumburg (ehemalige Landkreise Schaumburg-Lippe und Grafschaft Schaumburg) in Niedersachsen, etwa 40 km westlich von Hannover. In ihrer Geschichte war sie Residenz- und kurze Zeit Universitätsstadt.
Bonitätsprüfung für Stadthagen
Mit den Schnittstellen von ADU Inkasso für Bonitätsauskünfte vermitteln wir Ihnen den Zugang zu führenden Wirtschaftsauskunfteien für Stadthagen. Die Bonität und die Zuverlässigkeit von Kunden sind entscheidend für ein funktionierende Geschäftsbeziehungen. Das gilt sowohl für bestehende als auch für potentielle neue Kunden. Informationen über die Zahlungsfähigkeit sind Voraussetzung für ein professionelles Debitorenmanagement. Professionelles Debitorenmanagement sichert Ihre Liquidität und damit die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Vorgerichtliches Inkasso für Stadthagen
ADU Inkasso nimmt im ersten Schritt schriftlich mit Ihrem Schuldner Kontakt auf. Damit dokumentieren wir Ihren Anspruch auf den Ausgleich einer erbrachten Leistung. Freundlich und bestimmt unterrichten wir von der Zahlungspflicht, ohne das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner zu beeinträchtigen. Aus Erfahrung wissen wir, dass der Bereich „Forderungsmanagement“ oftmals ein Tabuthema darstellt. Sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger ist es unangenehm, über offene Rechnungen zu sprechen. Wir nehmen Ihnen diese Bürde für Stadthagen ab.
Telefoninkasso für Stadthagen
Woran liegt es, dass ein Schuldner nicht zahlen kann oder will? Dies herauszufinden und zusammen mit dem Schuldner nach einer Lösung zu suchen, ist Aufgabe des Telefoninkasso. Denn nichts wirkt besser als ein offenes Gespräch. Fürs Telefoninkasso setzt ADU Inkasso hochqualifizierte Systeme und speziell geschulte Mitarbeiter ein. Die Dienstleistung beginnt schon vor dem Telefonat: Liegt dem Auftraggeber keine Telefonnummer des Schuldners vor oder ist diese nicht mehr aktuell, wird die aktuelle Rufnummer zunächst recherchiert. Die Mitarbeiter versuchen mehrfach, den Schuldner zu unterschiedlichen Tageszeiten zu erreichen.
Telefoninkasso für Stadthagen
In allen Inkassophasen für Stadthagen führt ADU Inkasso begleitend das Telefoninkasso durch. Persönlicher Kontakt zu dem Schuldner hat einen zunehmend hohen Stellenwert, da eine persönliche Mahnansprache dem Schuldner signalisiert, wie ernst die Lage ist. Die für das Telefoninkasso speziell geschulten Mitarbeiter setzen ihre Persönlichkeit ein und erzielen mit Einfühlungsvermögen, Sachverstand, Menschenkenntnis und ohne Gesichtsverlust oder Konflikt erhebliche Erfolge bei den unterschiedlichsten Schuldnertypen und Situationen.
Gerichtliches Inkasso für Stadthagen
Wenn ein außergerichtlicher Forderungseinzug ohne Erfolg bleibt, streben wir für Sie ein gerichtliches Mahnverfahren an – bundesweit. Hier profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Partnernetzwerk. In einem ersten Schritt beurteilen wir die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens. Die wirtschaftliche Situation des Schuldners lassen wir durch unsere Kooperationspartner prüfen.
Den Bearbeitungsstand Ihrer Forderung im Blick
Auf unserem Onlineportal erhalten Sie zu jeder Zeit Einblick in den aktuellen Beitreibungsstand Ihrer Forderung. Hier finden Sie auch die Informationen, ob der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid beantragt wurde oder Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungsmaßnahmen, sowie Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft anstehen. ADU Inkasso für Stadthagen unterstützt Sie zielorientiert in den zwei unterschiedlichen Arten von Mahnverfahren vor Gericht. Wir bieten Ihnen in beiden, im Folgenden näher beschriebenen Fällen eine kostensensible Verfolgung und Abrechnung Ihrer Forderungsangelegenheiten.
Gerichtliches Mahnverfahren ohne Klage
ADU Inkasso für Stadthagen verhilft Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und Spezialisierung bei gerichtlichen Mahnverfahren: Eine Klage wird bei unstrittigen Forderungen nicht erhoben. Nachdem der Schuldner den durch uns beim zuständigen Mahngericht beantragten gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, und diesem nicht widersprochen hat, erfolgt die Beantragung des Vollstreckungsbescheids. Legt der Schuldner gegen diesen keinen Einspruch ein, gilt er als rechtskräftiger und vollstreckungsfähiger Titel und die Titulierung ist damit abgeschlossen.
Klageverfahren bei strittigen Forderungen
Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid oder legt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird die Forderung strittig. Wenn Sie es wünschen, werden Ihre Außenstände vor Gericht von einem unserer Vertragsanwälte eingeklagt. Nach einem rechtmäßigen Urteil, leiten wir die Vollstreckung ein.
Nachgerichtliches Inkasso für Stadthagen
Mit Erwirkung der Zwangsvollstreckung übernimmt ADU Inkasso den Vollstreckungsbescheid für Sie. Hierbei wird zunächst erneut auf das Gespräch mit dem Schuldner gesetzt und somit versucht, eine Lösung zur Zahlung der Forderung zu finden. Sollte es hierbei jedoch zu keiner Lösung kommen, werden die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Stadthagen eingeleitet. Bei der Langzeitüberwachung der Forderungstitel unserer Mandanten werden kontinuierlich die Vermögensverhältnisse der Schuldner geprüft und bei Veränderung die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Überwachungsverfahren für Stadthagen
Ihr Kunde wird von ADU Inkasso für Stadthagen überwacht und Ihre Forderung nachgerichtlich beharrlich verfolgt.
Unsere Leistung in der Überwachung Ihrer Forderung:
– Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
– Regelmäßige, schriftliche Zahlungsaufforderungen sowie Telefoninkasso
– Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung inklusive Schuldanerkenntnis
Zwangsvollstreckung für Stadthagen
Die Zwangsvollstreckung für Stadthagen gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte. Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.