Außenverhältnis:
Im Außenverhältnis stehen Gläubiger und Schuldner in einem Rechtsverhältnis zueinander. Im Inkassorecht wird speziell das Innenverhältnis und damit das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen geregelt.
Im Außenverhältnis stehen Gläubiger und Schuldner in einem Rechtsverhältnis zueinander. Im Inkassorecht wird speziell das Innenverhältnis und damit das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen geregelt.