Innenverhältnis:
Rechtsverhältnisse unterscheidet man zwischen Innen- und Außenverhältnis. Im Innenverhältnis wird die rechtliche Beziehung zwischen Inkassodienstleister und Gläubiger geregelt. Dies ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §675 BGB mit Dienstleistungscharakter.