Innenverhältnis:

Rechtsverhältnisse unterscheidet man zwischen Innen- und Außenverhältnis. Im Innenverhältnis wird die rechtliche Beziehung zwischen Inkassodienstleister und Gläubiger geregelt. Dies ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §675 BGB mit Dienstleistungscharakter.

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