Forderungskauf:

Bedeutungsgleich für den Forderungskauf wird der Begriff des Factorings verwendet. Im Prozess des Forderungskaufs verkauft ein Gläubiger offene Forderungen z.B. an ein Inkassounternehmen. Mit dem Kauf übernimmt das Inkassounternehmen alle Rechte und Pflichten der Forderung gegen den Schuldner und wird ihr wirtschaftlicher Eigentümer.

Weitere Informationen unter Factoring.

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