GbR:

Die GbR ist die Kurzform für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die die einfachste Form einer Personengesellschaft darstellt. Damit eine GbR gegründet werden kann, sind zwei Gesellschafter nötig, die sich darauf einigen, einem gemeinsamen Geschäftszweck nachzugehen. Wird der Firmenname genannt, muss die Firmierung GbR mitgeführt werden.

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