Grundschuld:

Wird für ein Grundstück ein Darlehen aufgenommen, wird die Bank als Absicherung eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Derjenige, zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgt, erhält bei Verkauf aus dem Grundstück einen festgelegten Geldbetrag, um seine Forderung zu begleichen. Die Grundschuld wird zu den Grundpfandrechten gezählt. Im Gegensatz zur Hypothek ist sie in ihrem Bestand von der gesicherten Forderung unabhängig: wird das Darlehen zurückbezahlt, bleibt der Eintrag im Grundbuch unverändert eingetragen und kann später als Sicherheit für ein neues Darlehen wiederverwendet werden.