HGB:

Die Abkürzung HGB steht für Handelsgesetzbuch, welches den Kern des Handelsrechts in Deutschland regelt und somit ein Sonderrecht für Kaufleute darstellt. Das bürgerliche Gesetzbuch gilt für Kaufleute nur untergeordnet. Die im Handelsrecht festgelegten Gesetze regeln die Rechtsbeziehugen zwischen Kaufleuten und ihren Geschäftspartnern und deren Beziehungen zu anderen Unternehmen in wettbewerbsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Weise.