Leasing:
Wenn ein Leasinggeber einem Leasingnehmer eine Sache entgeltlich auf Basis eines Leasingvertrags für einen längerfristigen Gebrauch überlässt, spricht man vom klassischen Leasing. Der Leasingnehmer erhält die Pflicht der Instandhaltung, der Behebung von auftretenden Sachmängeln und Beschädigungen sowie die Gefahr des Untergangs.