Vollstreckungsklausel
Vollstreckungsklausel: Innerhalb des Vollstreckungstitels gibt es einen elementaren Bestandteil – die Vollstreckungsklausel. Die Vollstreckungsklausel ist wichtig, um aus dem Vollstreckungstitel eine Zwangsvollstreckung einleiten zu können. Sie ist formal eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitel und kann vom Gläubiger bei Gericht beantragt werden. Sie enthält den Vermerkt, dass die vorstehende Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird.