Inkasso Zossen

ADU Inkasso für Zossen ihr Ihr Profi im Forderungsmanagement

ADU Inkasso für Zossen hilft Ihnen dabei, Ihre fälligen Rechnungen schnell zu Geld zu machen. Dabei schöpfen wir sämtliche Kommunikationskanäle aus, um adäquate Lösungen für alle Beteiligten zu finden: mit neuesten methodischen Verfahren, hervorragenden Technologien und spezifischer Branchenkompetenz. ADU Inkasso für Melle hält Ihnen den Rücken frei. Damit Sie sich beruhigt zurücklehnen und die Zahlungseingänge auf Ihrem Konto beobachten können.

Zossen ist eine amtsfreie Stadt im Landkreis Teltow-Fläming (Brandenburg).

Bonitätsprüfung für Zossen

Das Inkassounternehmen ADU Inkasso für Zossen ist auf professionelles Forderungsmanagement spezialisiert. Wir greifen auf eine sehr fundierte Erfahrung durch langjährige Inkassotätigkeit zurück. Durch regelmäßige Weiterbildungen sind wir mit den neuesten Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen vertraut. Unsere Arbeitsweise hat ein klares Ziel: Die Realisierung Ihrer Forderung. Dies erreichen wir meist im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung und sparen Ihnen Zeit und Energie, damit Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Vorgerichtliches Inkasso für Zossen

Im vorgerichtlichen Mahnverfahren wird der Schuldner stufenweise durch uns angemahnt. Wenn keine Reaktion erfolgt, wird der Fall zur weiteren vorgerichtlichen Bearbeitung an die Vertragsanwältin von ADU Inkasso für Zossen übergeben.

Mahntelefonie für Zossen

Die Mahntelefonie  von ADU Inkasso setzt auf den frühzeitigen persönlichen Kontakt zu dem säumigen Zahlern in Zossen. Im Telefonat lassen sich rasch die Gründe für den bestehenden Zahlungsverzug erörtern. Durch psychologisch und rechtlich geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen aktiv, sensibel die Telefonate und ermöglichen positive Gesprächsergebnisse, die auch als Kundenbindungselement genutzt werden können. Darüber hinaus können – wenn gewünscht – im Gespräch schnell valide Informationen gewonnen werden, die als Basis für die Festlegung kundenindividueller Folgemaßnahmen dienen.

Gerichtliches Inkasso für Zossen

Wenn ein außergerichtlicher Forderungseinzug ohne Erfolg bleibt, streben wir für Sie ein gerichtliches Mahnverfahren an – bundesweit. Hier profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Partnernetzwerk. In einem ersten Schritt beurteilen wir die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens. Die wirtschaftliche Situation des Schuldners lassen wir durch unsere Kooperationspartner prüfen.

Den Bearbeitungsstand Ihrer Forderung im Blick
Auf unserem Onlineportal erhalten Sie zu jeder Zeit Einblick in den aktuellen Beitreibungsstand Ihrer Forderung. Hier finden Sie auch die Informationen, ob der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid beantragt wurde oder Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungsmaßnahmen, sowie Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft anstehen. ADU Inkasso für Zossen unterstützt Sie zielorientiert in den zwei unterschiedlichen Arten von Mahnverfahren vor Gericht. Wir bieten Ihnen in beiden, im Folgenden näher beschriebenen Fällen eine kostensensible Verfolgung und Abrechnung Ihrer Forderungsangelegenheiten.

Gerichtliches Mahnverfahren ohne Klage
ADU Inkasso für Zossen verhilft Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und Spezialisierung bei gerichtlichen Mahnverfahren: Eine Klage wird bei unstrittigen Forderungen nicht erhoben. Nachdem der Schuldner den durch uns beim zuständigen Mahngericht beantragten gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, und diesem nicht widersprochen hat, erfolgt die Beantragung des Vollstreckungsbescheids. Legt der Schuldner gegen diesen keinen Einspruch ein, gilt er als rechtskräftiger und vollstreckungsfähiger Titel und die Titulierung ist damit abgeschlossen.

Klageverfahren bei strittigen Forderungen
Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid oder legt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird die Forderung strittig. Wenn Sie es wünschen, werden Ihre Außenstände vor Gericht von einem unserer Vertragsanwälte eingeklagt. Nach einem rechtmäßigen Urteil, leiten wir die Vollstreckung ein.

Nachgerichtliches Inkasso für Zossen:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Langzeitüberwachung für Zossen

Mit unserem Titel-Überwachungsservice für Zossen haben Sie die Möglichkeit, Forderungen gegen im Inland lebende Schuldner zu realisieren, die Sie längst als uneinbringlich abgeschrieben haben. Falls eine Vollstreckung Ihrer titulierten Forderungen zunächst ergebnislos verlaufen ist – weil z.B. zu diesem Zeitpunkt keine Vermögenswerte vorhanden gewesen sind – prüfen wir dennoch kontinuierlich in regelmäßigen Abständen die Liquidität Ihres Schuldners. Dies bis zu 30 Jahre lang. Dabei lassen wir unser Ziel nicht aus den Augen: Wir möchten, dass Sie Ihr Geld bekommen. Zu unserem Titel-Überwachungsservice gehört, das Recherchieren in verschiedenen Datenbanken, im Handelsregister sowie bei anderen öffentlich zugänglichen Quellen. Sobald wir feststellen, dass Ihr ursprünglich zahlungsunfähiger Schuldner wieder liquide ist, setzen wir unser Telefoninkasso ein. Unsere Mitarbeiter sprechen Ihren Schuldner freundlich, aber bestimmt an, um eine individuelle  und für Sie als Gläubiger befriedigende Lösung herbeizuführen. Dies kann eine Vollzahlung, eine Ratenzahlung oder z.B. ein Vergleich sein. Unser Titel-Überwachungsservice stellt über Jahre hinweg sicher, dass jede Möglichkeit genutzt wird, Ihre Forderung zu realisieren. Und dies zu einem günstigen Kosten- und Nutzenverhältnis, wodurch auch das Verfolgen bereits ausgebuchter Forderungen wieder rentabel wird.

Zwangsvollstreckung für Zossen

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

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