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Aufrechnung

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Aufrechnung: Werden gleichartige Forderungen, die vollwirksam, fällig, erfüllbar und einredefrei sind, durch beide Seiten im Wechsel durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung getilgt, spricht man von Aufrechnung. Siehe § 387 ff. BGB.    
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Auftraggeber

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Auftraggeber: Im rechtlichen Verhältnis wird der Gläubiger als Auftraggeber im Bezug zu einem Inkassounternehmen bezeichnet. Der Auftraggeber schließt mit dem Inkassounternehmen den Inkassovertrag ab und beauftragt ihn so mit dem Einzug seiner offenen Forderungen.
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Auftragnehmer

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Auftragnehmer: Die rechtliche Bezeichnung für das Inkassounternehmen ist im Innenverhältnis als Auftragnehmer definiert.
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Auftragserteilung

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Auftragserteilung: Für eine erfolgreiche Auftragserteilung an ein Inkassounternehmen werden verschiedene Unterlagen im Original benötigt. Der Inkassovertrag sowie entsprechenden Vollmachten werden postalisch verschickt. Sobald diese eingegangen sind, wird das Inkassomandat angelegt und eingerichtet, sodass Mandanten ihre Forderungen an ADU-Inkasso entweder auf elektronischen Weg oder über das Onlineportal bzw. eine ingetrierte Schnittstelle übergeben können. Eine manuelle Erfassung
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Außenverhältnis

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Außenverhältnis: Im Außenverhältnis stehen Gläubiger und Schuldner in einem Rechtsverhältnis zueinander. Im Inkassorecht wird speziell das Innenverhältnis und damit das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen geregelt.  
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Ausfallrisiko

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Ausfallrisiko: Im Risikomanagement trifft man häufig auf die Bezeichnung Ausfallrisiko. Damit ist das Forderungsausfallrisiko für ein Unternehmen zu verstehen, wenn es mit einem anderen Unternehmen oder einer Privatperson einen Kaufvertrag eingeht. Es besteht bei einer Forderung immer die Gefahr, dass diese teilweise oder sogar komplett ausfällt also der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt und dieser
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Auskunft

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Auskunft: Wird der Begriff Auskunft verwendet, ist meistens eine Bonitätsauskunft über ein Unternehmen oder eine Privatperson gemeint. Diese enthält eine Vielzahl von Bonitätsinformationen in einer übersichtlichen Form und der Bonitätsindex wird mit Hilfe eines Ampelsystems dargestellt. Eine Bonitätsauskunft dient dazu, dass mögliche Forderungsausfallrisiko zu reduzieren und soll Unternehmen z.B. als Entscheidungshilfe im Neukundengeschäft dienen. Der
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Auskunftei

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Auskunftei: neus chreiben: Eine Auskunftei oder auch Wirtschaftsauskunftei ist ein Unternehmen, dass Unternehmen Bonitätsauskünfte anbietet. Aus diesem Grund sammelt eine Auskunftei bonitätsrelevante Informationen über Firmen und Privatpersonen und hält diese in einer Datenbank vor. Bonitätsauskünfte werden für das Risiko- und Forderungsmanagement in Unternehmen eingesetzt. ADU-Inkasso ist keine Auskunftei.
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Auslandsinkasso

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Auslandsinkasso: Unternehmen, die international agieren, haben häufig nicht nur Forderungen gegen deutsche Schuldner, sondern auch gegen Schuldner, die im Ausland leben. Auf diese spezielle Form des Inkassos ist das Auslandsinkasso ausgerichtet. Es werden länderspezifische Gegenheiten, die Sprache, rechtlichen Bedinungungen und die Kultur berücksichtigt. Aus diesen Gründen haben sich einige Inkassounternehmen speziell auf das Auslandsinkasso spezialisiert.
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Austauschpfändung

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Austauschpfändung: Hat der Schuldner ein unpfändbares Objekt wie bspw. Bekleidung und der Gläubiger überlasst ihm dafür einen Ersatz oder den Betrag, den er für den Neukauf benötigt, wird dieser Vorgang Austauschpfändung genannt. Sie dient dazu, ein höherwertiges Objekt dann pfänden zu können.
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49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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