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Leasing

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Leasing: Wenn ein Leasinggeber einem Leasingnehmer eine Sache entgeltlich auf Basis eines Leasingvertrags für einen längerfristigen Gebrauch überlässt, spricht man vom klassischen Leasing. Der Leasingnehmer erhält die Pflicht der Instandhaltung, der Behebung von auftretenden Sachmängeln und Beschädigungen sowie die Gefahr des Untergangs.  
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Lebensversicherung und Pfändung

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Lebensversicherung und Pfändung: Bei einer Pfändung können auch kapitalbildende Lebensversicherungen geprüft und mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet werden. Ob diese vorhanden sind, kann der Gläubiger aus der Vermögensauskunft entnehmen, da der Schuldner verpflichtet ist, diese dort anzugeben. Die Versicherungsgesellschaft tritt bei dieser Pfändung als Drittschuldner auf.
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Liquidität

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Liquidität: Verfügt ein Unternehmen über genügend finanzielle Mittel, sodass es jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, spricht man von einer guten Liquidität. Im Finanz- und Rechnungswesen werden die Kennzahlen der ersten, zweiten und dritten Liquidität erhoben. Man sich davon, dass das Unternehmen solvent ist.  
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Lohnpfändung

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Lohnpfändung: Hat ein Arbeitnehmer Schulden, kann der Gläubiger mit einem entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt beim Arbeitgeber das Gehalt pfänden. Diese Art der Pfändung ist für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – meist unangenehm. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der Drittschuldner. Anhand der Lohnpfändungstabelle wird das nicht pfändbare Einkommen ermittelt, der darüberliegende Betrag
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Lohnpfändungstabelle

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Lohnpfändungstabelle: Zur Bearbeitung einer Lohnpfändung ist die Lohnpfändungstabelle ein hilfreiches Instrument, da sich aus ihr das pfändbare Einkommen ergibt. Sie berücksichtigt die festgelegten Pfändungsfreigrenzen und Kriterien wie z.B. die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, die mit dem Schuldner in einem Haushalt leben.
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Mahnbescheid

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mahnbescheid: Befindet sich ein Gläubiger mit seiner Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren, kann er auf Antrag bei Gericht den Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen. Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Der Zeitpunkt gilt ab Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner. Auf den Mahnbescheid folgt der Vollstreckungsbescheid, auch den der Gläubiger bei Gericht
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Mahnverfahren, gerichtlich

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mahnverfahren, gerichtlich: Entscheidet sich ein Gläubiger bei einer unbestrittenen Forderung für das gerichtliche Mahnverfahren, kann er sich auf diese Weise recht schnell und kostengünstig einen Vollstreckunsgtitel besorgen. Starten tut da Verfahren mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner dann an seinem Wohnsitz amtlich zugestellt. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid,
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Mängelgewährleistung

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mängelgewährleistung: In der Regel hat der Käufer einen Anspruch darauf, dass sein Mangel durch Nachbessern behoben wird oder eine Ersatzlieferung die mangelbehaftete Ware austauscht. Dies kann jedoch entfallen, wenn der Mangel nicht oder nicht mit zumutbaren Aufwendungen ausgeräumt werden kann. Der Käufer muss dem Verkäufer für die Nacherfüllung eine Nachfrist setzen, sofern der Verkäufer der
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Mengeninkasso

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mengeninkasso: Mittlerweile haben sich verschiedene Spezialisierungen von Inkassounternehmen herausgebildet. Der Markt stellt unterschiedlichen Anforderungen an die Unternehmen. Der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH hat sich u.a. auf das Mengeninkasso focussiert. Von Mengeninkasso spricht man, wenn Unternehmen eine große Anzahl an offenen Forderungen in die Bearbeitung eines Inkassounternehmens geben. Für diese Bearbeitung ist bestimmtes Know-How, Kompetenzen
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Nachhaltigkeit

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Nachhaltigkeit: Seit vielen Jahren ist der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH Partner der Deutschen Post AG und nimmt an dem Klimaschutzprojekt Go Green teil. Hierbei kommt pro versendetem Brief ein bestimmer Betrag ausgewählten, weltweiten Klimaschutzprojekten zu Gute.
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Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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