Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH

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Versicherungsinkasso

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Versicherungsinkasso: Gerade im Versicherungsbereich findet man eine Vielzahl von Kunden, daher auch oftmals eine große Anzahl an offenen Forderungen, die über einen Inkassodienstleister bearbeitet werden sollen. Der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH hat sich bereits seit Jahren auf das Versicherungsinkasso spezialisiert und steht als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen im Forderungsmanagement seinen Mandanten zur Verfügung.
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Verzugsschaden

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Verzugsschaden: Entstehen dem Gläubiger Kosten, die der Schuldner durch seinen Zahlungsverzug verursacht hat, hat der Gläubiger gemäß §286 BGB das Recht, sich den Schaden vom Schuldner erstatten zu lassen. Damit sind insbesondere Kosten wie z.B. für die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder der eigene Forderungsbeitreibung gemeint. Der Gläubiger hat allerdings nach §254 Abs. 2 BGB eine
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Verzugszinsen

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Verzugszinsen: Gerät ein Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger Verzugszinsen berechnen. Eine Geldschuld wird innerhalb des Verzugs bei Konsumenten mit 5% und bei Unternehmen mit 8% über dem gültigen Basiszinssatz verzinst. .
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Vollstreckungsbescheid

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Vollstreckungsbescheid: Hat ein Gläubiger bereits einen Mahnbescheid beantragt, kann er im nächsten Schritt den Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner erwirken. Auch dieser wird wie auch der Mahnbescheid auf Antrag ausgestellt. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich (vgl. §§ 699, 700 Zivilprozeßordnung).
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Vollstreckungsgericht

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Vollstreckungsgericht: Das Vollstreckungsgericht ist neben dem Gerichtsvollzieher das wichtigste Vollstreckungsorgan. Es ist zuständig für die Zwangsversteigerungen, die Zwangsverwaltungen, die Zwangshypotheken.  
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Vollstreckungsklausel

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Vollstreckungsklausel: Innerhalb des Vollstreckungstitels gibt es einen elementaren Bestandteil – die Vollstreckungsklausel. Die Vollstreckungsklausel ist wichtig, um aus dem Vollstreckungstitel eine Zwangsvollstreckung einleiten zu können. Sie ist formal eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitel und kann vom Gläubiger bei Gericht beantragt werden. Sie enthält den Vermerkt, dass die vorstehende Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird.
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Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung): Damit die Position einer Forderung gesichert bleibt, kann der Gläubiger als Maßnahme der Zwangsvollstreckung die vorläufige Vorpfändung nutzen. Der Gerichtsvollzieher teilt dem Schuldner mit, dass eine Pfändung erfolgt ist und führt diese auch durch. Das Schriftstück enthält die Information, dass im Nachgang dann der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird, der Titel muss
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Was ist pfändbar?

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Was ist pfändbar?: Ein Gerichtsvollzieher kann im Rahmen einer Sachenpfändung bewegliche Sachen pfänden, die sich in der Wohnung des Schuldners befinden und damit dem Schuldner gehören. Dies können z.B. Teppiche, TV-Geräte, Uhren oder auch Schmuck sein. Zudem kann der Gerichtsvollzieher aber auch die Hilfspfändung von Sparbüchern oder Versicherungsscheinen durchführen, sofern er diese in der Wohnung
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Was ist unpfändbar?

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Was ist unpfändbar?: Damit die wirtschaftliche Existenz nicht durch eine Pfändung zerstört wird, gibt es verschieden Dinge, die bei einer Pfändung nicht gepfändet werden dürfen. Zudem gibt es bei Konto- und Gehaltspfändungen Untergrenzen, sodass dem Schuldner eine Existenzminimum bleibt. In den §§ 811 bis 813 ZPO werden z.B. solche Ausnahmen genannt. In der Regel unpfändbar
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Widerspruch (gegen Mahnbescheid)

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Widerspruch (gegen Mahnbescheid): Der Schuldner kann gegen den Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch beim Gericht einreichen, der den Mahnbescheid erlassen hat. In diesem Fall kann der Gläubiger nur noch ins streitigen Verfahren wechseln, um seine Forderung weiterhin geltend zu machen. Das streitige Verfahren muss wiederum eine Partei entsprechend beantragen.
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49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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