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Natürliche Person

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Natürliche Person: Nur wer Träger von Rechten und Pflichten in der deutschen Rechtsordnung sein kann, ist eine natürliche Person. Sie besitzt somit Rechtsfähigkeit. Dies ist in § 1 BGB geregelt. Ab Geburt ist ein Mensch rechtsfähig. Eine natürliche Person ist das Gegenstück zu einer juristischen Person. Juristische Personen sind rechtsfähige Gesellschaften oder Körperschaften.
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Nebenforderung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Nebenforderung: Eine Forderung teilt sich in Haupt- und Nebenforderung auf. Unter der Nebenforderung werden alle Kosten summiert, die dem Gläubiger durch den Verzug des Schuldners und den anschließenden Forderungseinzug entstanden sind. Dies sind z.B. die Mahnkosten, Verzugszinsen und Inkassokosten.  
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Offenbarungseid

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Offenbarungseid: Unter dem Offenbarungseid verstand man früher die eidesstattliche Versicherung, die den Schuldner dazu verlasste, seine Vermögensstruktur innerhalb der Zwangsvollstreckung offen zu legen. Sowohl der Begriff Offenbarungseid sowie die eidestattliche Versicherung werden nicht mehr verwendet, da sie 2014 durch die Vermögensauskunft abgelöst worden sind.
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Outsourcing

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Outsourcing: Verwendet man den Begriff Outsourcing, versteht man darunter, dass bislang interne Betriebsaufgaben von einem externen Dienstleister übernommen und durchgeführt werden. Häufig werden damit die betriebsinternen Kapazitäten entlastet und die Abläufe so schneller, kostengünstiger und effizienter gestaltet. Auch das Forderungsmanagement ist eine klassische Form des Outsourcings, da ein Inkassounternehmen die Dienstleistungen der Buchhaltung partiell oder
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P-Konto

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
P-Konto: Das Pfändungsschutzkonto wird häufig mit dem Begriff P-Konto abgekürzt. Dies Konto kann sich jeder Bürger einrichten lassen, der ein Girokonto besitzt. Es bedeutet, dass der pfändungsfreie Grundfreibetrag pro Monat automatisch geschützt ist. Dieser Betrag bleibt bei einer Pfändung unangetastet.
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Pfändung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändung: Eine Pfändung kann nur auf Grundlage eines Vollstreckungstitels erfolgen, den der Gläubiger bei Gericht beantragen muss. Die Pfändung ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung und bezeichnet in der Regel das Pfänden von beweglichem Vermögen, um eine Geldforderung zu begleichen. Die Pfändung führt der Gerichtsvollzieher durch. Weitere Formen der Pfändung sind z.B. Kontopfändung, Gehaltspfändung und Pfändung
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Pfändung von Arbeitseinkommen

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändung von Arbeitseinkommen: Der Gläubiger kann bei Vorhandensein eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Arbeitseinkommen des Schuldners direkt beim Arbeitgeber (Drittschuldner) pfänden. Diese Art der Pfändung ist für alle Beteiligten die unangenehmste Art, da der Schuldner oftmals sein Ansehen im Betrieb verliert. Das pfändbare Arbeitseinkommen wird anhand der Pfändungstabelle ermittelt. Dem Arbeitnehmer steht ein nicht pfändbarer
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Pfändung von Bankkonten

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändung von Bankkonten: Hat der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, kann er direkt bei der Bank (Drittschuldner) mögliches Guthaben auf dem Bankkonto des Schuldners pfänden. Da die meisten Bürger über ein Girokonto verfügen, ist dies die häufigste Pfändungsart. Sollte das Guthaben nicht ausreichen oder das Konto nicht gedeckt sein, ist der Schuldner dennoch an
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Pfändung von Forderungen

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändung von Forderungen: Neben der Pfändung von beweglichen Sachen gibt es auch die Forderungspfändung. Grundlage hierfür ist nebem dem Vollstreckungstitel der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Meistens wird diese Form der Pfändung bei Drittschuldners wie z.B. eine Bank, Arbeitgeber oder Versicherung durchgeführt. Dem Drittschuldner wird die Zahlung an den Schuldner und dem Schuldner die Verfügung über die
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Pfändung von Lebensversicherungen

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändung von Lebensversicherungen: Wird der Gläubiger z.B. in einer Vermögensauskunft auf eine kapitalbildene Lebensversicherung aufmerksam, kann diese gepfändet werden. Es ist eine Form der Forderungspfändung, die mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Drittschuldner (Versicherung) erfolgt.
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49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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